Regulatory Update: Minimierung von Fehlerrisiken bei der Gebrauchstauglichkeit

Martin Schmid zugeschnitten 150xpixDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schreibt in seinem Jahresbericht 2012/13: „Untersuchungen zeigten, dass ein großer Anteil vermeidbarer Zwischenfälle bei der Anwendung von Medizinprodukten auf menschliche Fehler zurückzuführen ist. Auch wenn der Fehler letztlich beim Anwender bzw. der Anwenderin auftritt, so liegen die Ursachen in Wirklichkeit jedoch oft in einer fehlerförderlichen Gestaltung der Medizinprodukte…“

Medizinprodukte müssen also gebrauchstauglich sein, um Handlungs- und Anwendungsfehler mit potentiell gravierenden Auswirkungen zu vermeiden. Gebrauchstauglichkeit ist wesentlicher Teil regulatorischer Anforderungen rund um den Globus. Harmonisierter Standard in Europa ist die IEC EN 62366.

Was bedeutet Gebrauchstauglichkeit / Usability?

Gebrauchstauglichkeit trifft eine Aussage darüber, wie weit klar festgelegte „Nutzungsziele“ – man könnte auch Zweckbestimmung dazu sagen – durch den vorgesehenen Benutzerkreis und im vorgesehenen Umfeld erreicht werden können. Damit ist Gebrauchstauglichkeit etwas Relatives, das erst durch Nutzer und Nutzungsumgebung seine endgültige Bedeutung bekommt.

Damit wird auch klar, dass die Aussage des Herstellers darüber, in wie weit das Ziel der Gebrauchstauglichkeit erreicht wurde – also die Validierung der Gebrauchstauglichkeit – nur unter möglichst realen Bedingungen möglich ist.

Folgt man diesem Gedanken konsequent weiter, ergibt sich freilich, dass das Ergebnis hoher Gebrauchstauglichkeit die Summe von Eigenschaften ist, die durch einen entsprechend darauf ausgelegten Entwicklungsprozess dem Medizinprodukt mitgegeben wird.

Genau darum geht es in der IEC EN 62366. Die Norm fordert einen gebrauchstauglichkeitsorientierten Entwicklungsprozess, dessen Resultate in der Gebrauchstauglichkeitsakte zu dokumentieren sind.

Wesentliche Anforderungen der Gebrauchstauglichkeitsakte sind:

a) die Spezifikation der Gebrauchstauglichkeit, die auf der vorgesehenen Anwendung (Zweckbestimmung, Patient, Benutzer, Umfeld), den Hauptbedienfunktionen (häufig benutzte Funktionen und sicherheitsbezogene Funktionen) und vorhersehbaren Gefährdungen in Zusammenhang mit Gebrauchstauglichkeit beruhen.

Weiters ist in dieser Entwicklungsphase ein Validierungsplan für Gebrauchstauglichkeit zu erstellen.

b) die Verifikation der technischen Umsetzung der Spezifikation der Gebrauchstauglichkeit

c) die Validierung der Gebrauchstauglichkeit gemäß dem Validierungsplan. Wichtige Anmerkung der Norm ist, dass auch die Begleitpapiere (Gebrauchsanweisung) Gegenstand der Validierung der Gebrauchstauglichkeit sein müssen.

Interessanterweise legt die IEC EN 62366 auch ganz konkrete Inhalte für die Begleitpapiere fest. U.a. Angabe der Zweckbestimmung, Beschreibung des Medizinproduktes, in Zusammenhang mit der Gebrauchstauglichkeit mindestens die Funktionsweise, die wesentlichen physischen Merkmale und Leistungsmerkmale sowie die vorgesehenen Benutzerprofile.

Derzeit ist die IEC EN 62366 aus dem Jahr 2007 in Überarbeitung. Der Norm-Entwurf für die 2. Ausgabe liegt momentan als DIS (Draft International Standard) vor. Mit der 2. Ausgabe wird die IEC 62366 in zwei Dokumente aufgespalten: A) IEC 62366-1, die den Prozess beschreibt, und B) IEC 62366-2, welche Erläuterungen für den Gebrauchstauglichkeitsprozess enthält.

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Anwendung der IEC EN 62366 für Ihre Medizinprodukte und helfe Ihnen bei Fragen gerne weiter:

DI Martin Schmid
Geschäftsführer, en.co.tec Schmid KG


Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, empfehlen wir Ihnen auch unser nächstes Seminar: Anwendung der Gebrauchstauglichkeit auf Medizinprodukte – EN 62366 am 5. März 2015 in Wien.

Regulatory Update – Technische Dokumentation / Design Dossier für nicht-aktive Medizinprodukte


Martin Schmid zugeschnitten 150pixDieses Monat möchte ich Ihnen ein Update zum Thema Technische Dokumentation geben. Wesentliches Element für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten ist das Erstellen der Technischen Dokumentation (Klasse I, IIa/IIb) bzw. des Design Dossiers (Klasse III). Das gilt nicht nur für Hersteller, sondern auch für das Inverkehrbringen im Rahmen des Own Brand Labelling. Nicht nur im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens, sondern auch im Zuge der Marktüberwachung (Behördeninspektion) ist eine vollständige und gut gepflegte Technische Dokumentation wesentlich.

Nur eine komplette und lückenlose technische Dokumentation berechtigt Hersteller – unabhängig von der Klassifizierung (I, IIa, IIb und III) – Medizinprodukte in Verkehr zu bringen. Sie ist das zentrale Nachweisdokument, in dem der Hersteller die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen als Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung bescheinigt.

Der Hersteller muss die Technische Dokumentation zusammen mit der Konformitätserklärung für mindestens fünf Jahre ab der Herstellung des letzten Produkts zur Einsichtnahme durch die nationalen Behörden bereithalten. Bei implantierten Produkten beträgt dieser Zeitraum mindestens 15 Jahre. Darüber hinaus unterliegt die technische Dokumentation einer Forderung zur laufenden Aktualisierung über den gesamten Produktlebenszyklus des jeweiligen Medizinproduktes.

Für den Inhalt der Technischen Dokumentation bei nicht-aktiven Medizinprodukten wird folgende Struktur empfohlen:

1. Einleitung
2. Grundlegende Anforderungen Checkliste (Angewendete harmonisierte Normen)
3. Risikomanagementakte (ISO 14971)
4. Zeichnungen, Design, Produkt, Spezifikationen
5. Chemische, physikalische and biologische Tests
5.1 In Vitro Tests, Präklinische Studien
5.2 Biokompatibilitäts-Tests (EN 10993)
5.3 Biostabilitäts-Tests
5.4 Mikrobiologische Sicherheit
5.5 Beschichtete Medizinprodukte
6. Klinische Daten (MEDDEV 2.7.1, ISO 14155)
7. Verpackungsqualifizierung und Haltbarkeit
8. Labelling (EN 980, EN 1041, ISO 15223 – Gebrauchsanweisung, Patienten-Informationen, Werbeunterlagen)
9. Herstellungsspezifikationen
10. Sterilisationsspezifikationen
11. Zusammenfassung
12. Konformitätserklärung (Entwurf)

Die Medizinprodukterichtlinie legt kein bestimmtes Format für die Technische Dokumentation fest.

Leitfaden als Grundlage für die Struktur und Inhalte der Technischen Dokumentation:

NBMED – Technical Documentation

Wenn Sie Unterstützung beim Aufbau der Technischen Dokumentation benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

DI Martin Schmid
Geschäftsführer & Senior Consultant
en.co.tec Schmid KG

A nice entry

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec, pellentesque eu, pretium quis, sem.

Nulla consequat massa quis enim. Donec pede justo, fringilla vel, aliquet nec, vulputate eget, arcu. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium. Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu, consequat vitae, eleifend ac, enim.

Weiterlesen

Regulatory Update – Marktüberwachung / Vigilanzsystem bei Medizinprodukten

Martin Schmid zugeschnitten 150xpixDerzeit sind einige regulatorische Rahmenbedingungen bei Medizinprodukten in Veränderung, daher gibt es auch diesen Monat wieder ein kurzes „Regulatory Update“ für Sie: Da das Vigilanzsystem sowie die Marktüberwachung für alle Hersteller im Rahmen der Marktbeobachtung (PMS) verpflichtend sind (unabhängig von der Klassifizierung der Medizinprodukte (also auch Klasse I und alle IVD´s)), sind Änderungen in diesem Bereich für alle Medizinprodukte-Hersteller von großer Bedeutung.

Noch dazu ist die Anzahl der Risikomeldungen zu Medizinprodukten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Lag die Zahl der in Deutschland gemeldeten Risikomeldungen laut BfArM im Jahr 2001 bei insgesamt 2.019, so ist diese Zahl im Jahr 2011 bereits auf 6.138 gestiegen. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Vorkommnisse kommt hier noch dazu.

Was sollten Sie daher aufgrund der Änderungen berücksichtigen?

Meldepflichten

Bezüglich der Meldepflichten gibt die 8. Ausgabe der MEDDEV 2.12/1, die im Jänner 2013 publiziert und mit Juli 2013 anwendbar ist, eine sehr gute Anleitung. Der MEDDEV-Leitfaden ist zwar rechtlich nicht bindend, aber Stand der Technik und bietet umfassende Informationen zur Gestaltung des Vigilanzsystems. Er beinhaltet u.a. auch klare Kriterien, was (Kapitel 5.1.1.) und wann (Kapitel 5.1.7.: „unverzüglich“) zu melden ist.

Vigilanzsystem

Das Vigilanzsystem stellt die Grundlage der Meldepflichten dar, die vom Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte wahrzunehmen sind. Die Meldung erfolgt in Österreich an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), entsprechende Formulare stehen dort zum Download bereit. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BASG: http://www.basg.gv.at/medizinprodukte/vigilanz-und-marktueberwachung/vorkommnisse/

Die aktuelle 8. Ausgabe MEDDEV 2.12/1 rev.8 beinhaltet wesentliche Änderungen zur MEDDEV 2.12/1 rev.7 (März 2012):

  • Die Pflichten des Herstellers bei indirektem Schaden werden erweitert (betrifft v.a. diagnostische Produkte).
  • Weitere Auslöser für FSCA (Field Safety Corrective Action) werden definiert (betrifft Feststellungen im Rahmen der Qualitätssicherung u.a. Software Anomalitäten).
  • Die Meldekriterien gehen nun explizit auf IVD´s ein.

Post Marketing Surveillance-PMS

Neben dem Vigilanzsystem muss jeder Hersteller ein System zur Marktüberwachung (Post Marketing Surveillance-PMS) der laufenden Verfolgung der Eignung der Produkte für den Markt einrichten und unterhalten. Mit dem PMS-System werden die Produkte aktiv am Markt beobachtet und entsprechende risikorelevante Erkenntnisse bewertet. Gegebenenfalls sind via Risikomanagementprozess entsprechende Korrektur- und/oder Vorbeugemaßnahmen umzusetzen. Zur späteren Nachweisbarkeit kommt es hier auf eine lückenlose Dokumentation an.

Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

DI Martin Schmid
Geschäftsführer & Senior Consultant
en.co.tec Schmid KG

Experten-Beitrag: Wichtige Normen-News für Ihre Medizinprodukte | Update 6/2014

Martin Schmid zugeschnitten 150pixWie bereits zu Jahresbeginn möchte ich Ihnen vor dem Sommer ein kurzes Update geben: Was hat sich bei den regulatorischen Anforderungen für Hersteller von Medizinprodukten geändert? Im ersten Halbjahr 2014 gab es einige wichtige Entwicklungen, die Sie als Hersteller von Medizinprodukten bald intensiv herausfordern werden. Ich habe für Sie die wichtigsten Neuerungen / Änderungen zusammengefasst und helfe Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Empfehlungen für Audits

Als Reaktion auf den PIP-Brustimplantate-Skandal gibt es einige neue Empfehlungen der EU-Kommission für Audits und Bewertungen, die von benannten Stellen im Bereich der Medizinprodukte durchgeführt werden (Amtsblatt L 253/27).

Die Empfehlungen beziehen sich auf drei Bereiche:

  • Produktbewertung
  • Bewertung des Qualitätssicherungssystems
  • Unangekündigte Audits

Damit sind alle Hersteller von Klasse Im,s , IIa ,IIb , III – Produkten betroffen, ausgenommen bleibt die Klasse I.

Bei der Bewertung des Qualitätssicherungssystems wird verstärkt auf die Verantwortung des Herstellers für die gesamte Lieferkette hingewiesen. Dabei sollte der Zugang der benannten Stelle zu allen entscheidenden Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette sichergestellt sein. Das steigert die Bedeutung von Qualitätssicherungsvereinbarungen, denn ohne diese ist der Hersteller auf den Good-Will des Lieferanten angewiesen.

Eine weitere neue Empfehlung für benannte Stellen sind unangekündigte Audits. Damit wird die Überwachung der Hersteller verschärft. Mindestens einmal alle drei Jahre sollten diese Audits stattfinden und sie können auch bei entscheidenden Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette erfolgen. Dazu muss aber in den vertraglichen Vereinbarungen mit der benannten Stelle das Recht auf unangekündigte Audits eingeräumt werden.

Neuer Entwurf der ISO 13485

Die ISO/DIS 13485:2014 (DIS…Draft International Standard) ist bereits erschienen. Das Timing ist sehr knapp. Derzeit läuft die Abstimmung bis 20.07.14, sodass der Final Draft schon im Herbst erscheinen könnte. Die Publikation ist als ISO13485:2015 für das erste Quartal 2015 geplant. Eine Übergangsfrist von 3 Jahren ist vorgesehen. Weiters muss für die Anwendung in Europa die Harmonisierung abgewartet werden. Die Änderungen betreffen die gesamte Norm und sind weitreichend.

Hier die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

  • Das Kapitel Qualitätsmanagementsystem wurde erweitert, u.a. werden nun risikobasierte Entscheidungen bei der Entwicklung aller Prozesse gefordert.
  • Das Management-Review formuliert nun eindeutig die Forderung nach kontinuierlichen Methoden, um geänderte regulatorische Anforderungen rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren.
  • Im Bereich der Personellen Ressourcen wird nun auf dokumentierte Verfahren zur Erfassung des Schulungsbedarfes und die Festlegung der Methodik zum Nachweis der Wirksamkeit verwiesen.
  • Anforderungen zu Design und Entwicklung wurden umfassend erweitert. Das betrifft v.a. die Entwicklungsdokumentation (Design History File), Designreviews, die Neuaufnahme des Kapitels Design Transfer, Anforderungen zu Software, Usability, u.v.m.
  • Neue Kapitel mit Anforderungen zur Kommunikation mit Behörden, Umgang mit Reklamationen und Nacharbeit wurden zusätzlich in den Entwurf mit aufgenommen.

Bitte beachten Sie, dass dieses Update nur einen Auszug aus den neuen oder aktualisierten, auf  Medizinprodukte anwendbaren Normen darstellt. Sie sind daher kein Ersatz für die eigene Normenrecherche!

Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

DI Martin Schmid
Geschäftsführer & Senior Consultant
en.co.tec Schmid KG

Kunden-Interview: Beatmungsgerät-Entwicklung – Best Practice-Erfahrungen

Dominik Lirsch CREDominik Lirsch ist seit kurzem Geschäftsführer von Carl Reiner, einem Medizintechnik-Entwickler- und -Hersteller aus Wien. Wir möchten ihm zur neuen Position herzlich gratulieren und haben nachgefragt, was aus seiner Sicht die wichtigsten Meilensteine bei der Produktentwicklung und Markteinführung in der Medizintechnik sind. Was können externe Partner – wie z.B. en.co.tec – zum Erfolg beitragen und wie wichtig sind Förderstellen für Innovationen?

Ein Interview mit Dominik Lirsch, Geschäftsführer von Carl Reiner.

en.co.tec:  „Was waren die wichtigsten Meilensteine bei der Entwicklung des neuen Beatmungsgeräts TwinStream?“

Carl Reiner: „Ende 2002 hat die Entwicklungsplanung für dieses Produkt begonnen. Es war das 1. Projekt in der Eigenentwicklung in dieser Größenordnung. Zuerst wurde nur 1 Komponente entwickelt, nämlich ein Gasmischer. Gleichzeitig haben wir bei der FFG um eine Förderung angesucht. Der wichtigste Meilenstein war sicherlich die Förderungszusage – denn damit war die weitere Projektfinanzierung gesichert. Im Falle einer Absage hätten wir die weiteren Entwicklungsphasen noch stoppen können und nur den Gasmischer als Komponente vertrieben. Nach der Förderungszusage (ca. Mitte 2003) suchten wir dann einen verlässlichen externen Partner, der mit uns die weitere Entwicklung gemeinsam umsetzen sollte.“

en.co.tec: „Wo sehen Sie die Erfolgsfaktoren bei der Markteinführung?“

Carl Reiner: „Ganz wichtig ist es aus unserer Sicht, sich die richtigen Partner zu suchen, die Regularien bereits bei der Produkt-Entwicklung mit zu berücksichtigen und rechtzeitig mit den Marketingaktivitäten zu beginnen.

Bei den Regularien sind im Vorfeld natürlich die Zielmärkte zu planen, damit die speziellen Zulassungsanforderungen (CE, FDA, etc.) bei der Auswahl von Komponenten und Bauteilen berücksichtigt und notwendige Erweiterungen bzw. Anpassungen des QM-Systems rechtzeitig begonnen werden können.

Bereits am Anfang der Entwicklungsphase sollte man sich für einen oder mehrere Partner entscheiden (wenn notwendig). Die Auswahl sollte gut überlegt sein, da jede Änderung eines Partners mit viel Arbeit verbunden ist. Bei einer optimalen Zusammenarbeit spielt Vertrauen, Know-how-Transfer und die Einbindung in das hauseigene Qualitätsmanagement eine große Rolle. Der Qualitätsmanager des Hauptpartners sollte aus unserer Sicht wirklich in alle Qualitätsmanagement-Aktivitäten integriert werden, damit hier eine einheitliche Vorgangsweise und echte Zusammenarbeit gewährleistet ist. In der Regel wird der Hauptpartner vom TÜV als „verlängerte Werkbank“ betrachtet und daher bei der Erstzulassung mit auditiert bzw. auch bei späteren Audits mit einbezogen.

Die Planung der Marketingaktivitäten im Vorfeld der Produkteinführung sollte rechtzeitig stattfinden und die Anwendergruppe des neuen Produkts sorgfältig analysiert werden. In der Endphase der Entwicklung (je nach Zielgruppe und Produkt ca. 12 Monate vor Erlangung der Zulassung) muss unbedingt mit den Aktivitäten begonnen werden. Bei hochinnovativen Produkten sollte man eine noch längere Marketingvorlaufzeit einplanen, da man hier die potentiellen Kunden zusätzlich vom neuen Produktnutzen überzeugen muss.

Weiters ist zu berücksichtigen, ob die vorhandenen Vertriebsstrukturen auch für das neue Produkt passend sind. Gut geeignet sind Händler, die schön ähnliche Produkte im Portfolio haben und im Zielmarkt bzw. bei den Endkunden – insbesondere den KOL’s – gut etabliert sind.“

en.co.tec: „Was würden Sie nächstes Mal anders machen?“

Carl Reiner: „Ich würde von Anfang an mehr für Marketing budgetieren – grob geschätzt ein ähnliches Volumen wie das Entwicklungsbudget selbst – und die Pre-Marketingphase bzw. Akquisition von Vertriebspartnern noch früher starten, damit der notwendige Entscheidungszeitraum bei den Käufern berücksichtigt wird. Außerdem würde ich das Produkt bereits dem Fachpublikum (Vertriebspartner und KOL’s) zeigen, wenn die Erteilung der Zulassung in greifbarer Nähe ist.“

en.co.tec: „Wo sehen Sie den Nutzen von externen Qualitätsmanagement-Beratern wie en.co.tec für Carl Reiner?“

Carl Reiner: „Die Zusammenarbeit mit en.co.tec bringt für Carl Reiner einen ganz konkreten Nutzen, da wir uns hier eine objektive Außensicht auf unsere internen Abläufe und Prozesse holen können. Unser Berater, Hr. Erdely, hat uns sehr geholfen, unser Qualitätsmanagement-System an unsere speziellen Anforderungen anzupassen und er hat uns auch unsere Schwachstellen aufgezeigt. Ein weiterer Vorteil ist, dass man immer am Letztstand bei Normen & Regularien ist. Dieser Know-how-Aufbau kann intern mit 1 1/2 QM-Mitarbeitern nur schwer geleistet werden. Die ausgezeichneten Medizintechnik-Branchen-Kenntnisse von en.co.tec sind ein großes Plus, dadurch kommt man wesentlich schneller zu passenden Lösungsvorschlägen. Das große Netzwerk, das hinter en.co.tec steht, erleichtert die Suche nach wichtigen Kontakten: benannte Stellen, Spezialisten, Cluster, Forschung und Förderstellen. Und bei den Kosten kommt uns die Flexibilität sehr entgegen – neben pauschalen Beratungspaketen können auch tage- und stundenweise Beratungsleistungen vereinbart werden.“

Wir danken Hrn. Lirsch für das Gespräch und wünschen Carl Reiner weiterhin viel Erfolg!

Weitere Infos zu Carl Reiner: www.carlreiner.at

Experten-News: ISO 9001 NEU: Die 3 häufigsten Fragen & Antworten

Martin Schmid zugeschnitten 150xpixSind Sie schon ausreichend auf die Umstellung der ISO 9001 vorbereitet? Wenn Sie noch unsicher sind, welche Änderungen auf Sie zukommen – wir haben für Sie die Antworten auf die 3 häufigsten Fragen zusammengefasst.

Was sind die wesentlichen Änderungen?

Diesmal handelt es sich um eine „große Revision“. Unter Experten wird von einem Änderungsumfang von ca. 40% gegenüber der ISO 9001:2008 gesprochen.

Die „High Level Structure“ ist die neue Grundstruktur, um künftig die Integrierbarkeit aller ISO Managementsystem-Standards zu erleichtern. Die neuen inhaltlichen Schwerpunkte sind unter dem Begriff „ROCK“ – Risk, Opportunities, Changes und Knowledge zusammengefasst.

Welchen Einfluss wird die Revision der ISO 9001 auf die Medizinproduktehersteller haben?

Medizinprodukt-Hersteller brauchen die ISO 13485, „machen“ aber heute oft die ISO 9001:2008 mit, da der Mehraufwand minimal ist. Mittelfristig werden sich wahrscheinlich sektorspezifische Qualitätsmanagement-Normen wie die ISO 13485 auf Basis der ISO 9001 ändern, jedoch wird diese Entscheidung für jede Branche eigenständig getroffen. In der Übergangszeit wird jetzt die ISO 9001 nur mit deutlichem Zusatzaufwand „zu bekommen“ bzw. aufrecht zu erhalten sein.

Mit Harmonisierung einer – sagen wir – ISO 13485:2018 würde einerseits der Umstellungsaufwand auch bei den Medizinprodukte-Herstellern endgültig ankommen, anderseits liefe nun wieder alles „synchron“. Schon jetzt wird es zu der Entscheidung führen, ob Medizinprodukte-Hersteller die ISO 9001 verlängern.

Zulieferer in der Medizinprodukte-Branche haben es da schwieriger, weil sie typischerweise unterschiedliche Branchen bedienen. Sie müssen schon heute unterschiedliche Normen z.B.: ISO 9001, ISO 13485, ISO/TS 16949, etc. aufgrund von QSV´s (Qualitätssicherungsvereinbarungen) erfüllen. Die Frage, ob die ISO 9001 verlängert wird, stellt sich damit nicht, sondern der Mehraufwand ist zu erbringen.

Wie läuft die Umstellung zeitlich ab?

Am 03.06.2013 wurde der ISO/CD 9001 (Comittee Draft) veröffentlicht. ISO-Mitglieder waren aufgerufen bis 10.09.2013 Kommentare abzugeben. Nun werden die von den ISO Gremien geprüft und daraus der ISO/DIS 9001 (Draft International Standard) erstellt. Mit dem für Sommer 2015 geplanten Erscheinen des ISO/FDIS 9001 (Final Draft International Standard) steht ein inhaltlich stabiler Normtext zur Verfügung. Über diesen stimmen dann die ISO Mitglieder ab. Wird die Norm in dieser Abstimmung angenommen und läuft alles nach Zeitplan wird die Publikation ISO 9001:2015 im Herbst 2015 erfolgen. Eine Umstellung kann erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen.

Das ISO Zertifikat läuft immer für 3 Jahre. Der beste Zeitpunkt für eine Umstellung ist also im Rahmen des Erneuerungsaudits. Hier wird wieder der volle Scope der Norm geprüft, und die Organisation bekommt neue Zertifikate – dann nach der ISO 9001:2015 – ausgestellt. Da die Übergangsfrist ebenso 3 Jahre betragen soll, kann die Umstellung der Laufzeit des Zertifikates angepasst zwischen (Ende) 2015 und Ende 2018 erfolgen.

Organisationen, die das Qualitätsmanagement-System neu zertifizieren möchten, haben die Auswahl in der Übergangszeit nach welcher Revision der Norm zertifiziert werden soll. Grundsätzlich empfehlenswert ist, bei Einführungsprojekten, die Mitte 2015 beginnen, gleich basierend auf der neuen ISO/FDIS 9001 zu starten.

Was wären die größten Fehler heute?

Sofort mit der Umstellung zu beginnen und sich gar nicht mit dem Thema auseinander zu setzen!


Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Für weitere Informationen & Know-how zur Umstellung können Sie auch an unserem nächsten Seminar teilnehmen: Qualitätsnormen im Umbruch – ISO 9001 & ISO 13485 am 21.5.14 in Brunn (bei Wien), Weitere Infos & Anmeldung 

Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Umstellung!

DI Martin Schmid
Geschäftsführer & Senior Consultant bei en.co.tec

Kunden-News: Diabetes-App auf Expansionskurs – Gratulation an mySugr!

Michael Forisch, mySugr

Michael Forisch, mySugr

Wir freuen uns mit unserem Kunden, dem Wiener Start-Up mySugr über die zahlreichen Erfolge: Expansion auf den US-Markt, Staatspreis Marketing 2013 für das beste Start-Up-Marketing und natürlich die Rezertifizierung der ISO 13485 als Garant für die Qualität. Vor ein paar Tagen dann die neueste Erfolgsmeldung: Um das weitere Wachstum zu sichern, konnte ein neues Investorenteam mit 1 Million Euro frischem Kapital gewonnen werden. 

Wir haben nachgefragt: Welche Faktoren haben zu diesem Erfolg geführt? Und was kann eine ISO 13485-Zertifizierung dazu beitragen?

Ein Interview mit Michael Forisch, Quality Management Director bei mySugr. 

en.co.tec: „Was sind die wichtigsten Erfolgsfaktoren für das dynamische Wachstum von mySugr?“

mySugr: „Unsere Kunden zu verstehen, da viele von uns selbst Diabetes haben. Wir leben im ständigen Austausch mit unseren Kunden und bringen ihre Ideen innerhalb von Wochen in unsere Produkte. Wir sind schnell, wir sind anpassungsfähig, alles kann verworfen werden, um es besser zu machen, nichts ist heilig oder unverrückbar. Aber vor allem ein dynamisches Team mit sehr viel Leidenschaft.“

en.co.tec: „Was muss man bei Software-Entwicklung in der Medizintechnik Ihrer Meinung nach besonders berücksichtigen?“

mySugr: „Die Balance zu finden zwischen strengen Vorgaben und präziser Umsetzung auf der einen Seite und einem schnell iterierbaren Prozess auf der anderen Seite.“

en.co.tec: „Wie stark ist das Team von mySugr seit der Gründung gewachsen?“

mySugr: „Das Gründungsteam im Jänner 2011 bestand aus 4 Personen, heute sind wir 22 Mitarbeiter und ein paar Freelancer.“

en.co.tec: „Welchen Nutzen bringt die ISO 13485 und die Rezertifizierung 2014 für mySugr?

mySugr: „Nach der erstmaligen Zertifizierung Anfang 2013 war die Rezertifizierung im Jänner 2014 sehr wichtig für uns, da der „Wir sind neu“-Bonus weg ist, und man wirklich überall beweisen muss, das man seine Sachen gut macht. Der primäre Nutzen der ISO 13485 ist Glaubwürdigkeit gegenüber Investoren und Businesspartnern.“

Wir danken Hrn. Forisch für das Gespräch und wünschen mySugr weiterhin viel Erfolg!

Weitere Infos zu mySugr: http://mysugr.com/de/

Übrigens: Hr. Forisch ist bei unserem nächsten Medizintechnik-Seminar: Entwicklung von Medizinprodukten – Teil 3: Software am 2. April 2014 mit einem Best Practice-Beispiel als Trainer mit dabei. Zwei wichtige Themen seines Vortrages: Wie stark sich Produktkomplexität auf die regulatorischen Verifizierungsschritte auswirkt und wann der richtige Zeitpunkt ist, mit Produktverifizierung zu beginnen.

Hier geht’s zur Seminar-Anmeldung.

Der Kunde wird zur Chefsache erklärt

Helmine Trinkl 200pixVielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen zu meinem Beitrag: „Neuer Entwurf der ISO 9001“! Eine zentrale Frage aus den Rückmeldungen war die zukünftige Darstellung des Qualitätsmanagementsystems:

Die Antwort: „Verstärkt prozessorientiert und risikobasiert!“

Das ist einfach gesagt aber nicht leicht umgesetzt, denn: „Eine Risikobetrachtung aller qualitätsrelevanten Prozesse auf Input- und Output-Ebene wird uns nicht erspart werden. Der Detailierungsgrad bezieht sich auf die Komplexität der Unternehmensprozesse und bedarf einer firmenindividuellen Analyse sowie deren Darstellung.“

Spätestens bei Normenforderungen wie:

  • Anhand welcher Indikatoren wird die Effizienz der Prozesse nachgewiesen?
  • Woraus ist ersichtlich, dass die Überwachungsmethoden dieser Prozesse effektiv sind?

sollte klar werden, dass zukünftig nur Qualitätsmanagementsysteme, die Kundenorientierung und Systemverbesserung ernst nehmen, langfristig ihr Zertifikat erfolgreich führen werden können.

Sogenannte „Schausysteme“ für das ISO 9001 Zertifikat werden sich bereits an der neuen Leadership-Forderung die Zähne ausbeißen, denn „Der Kunde wird zur Chefsache erklärt“ („Leadership and Commitment with respect to the needs and expectation of customers“).

Kundenorientierung allein war gestern – jetzt übernimmt das Leadership die Führung zum Kunden.

Ganze vier neue Forderungen an das Top-Management sollen sicherstellen, dass

  • die Risiken in Verbindung zur Produktkonformität und zur Erzielung nachhaltiger Kundenzufriedenheit definiert und überwacht werden;
  • die Erhebung der Kundenanforderungen erfolgt und
  • die dauerhafte Sicherstellung dieser Kundenanforderungen, sowie der damit verbundenen Statuten und regulatorischen Anforderungen gewährleistet wird;
  • und der Fokus auf nachhaltige Leistungsverbesserung der Kundenzufriedenheit gelegt wird.

Autorin: DI (FH) Helmine Trinkl, Geschäftsführerin von Trinkl Unternehmensfit, Qualitäts-, Prozess-, Risikomanagerin, EOQ Auditorin, www.unternehmensfit.at 


Wir hoffen, dass viele Qualitätsmanager zukünftig eher die Unterstützung ihrer Leitung erhalten, wenn es darum geht, ein ISO 9001 Zertifikat für das Unternehmen zu erhalten!

Haben Sie Fragen? Benötigen Sie Unterstützung?

Die Berater von en.co.tec sind gerne für Sie da: office@encotec.at und +43 1 8863491.

Kunden-News: Erfolgreiche Zertifizierung der numares GmbH nach EN ISO 13485:2012 als In-vitro-Diagnostica-Hersteller!

Produktdarstellung_AXINON_lipofitWir freuen uns, dass wir die numares GmbH erfolgreich zur Zertifizierung nach ISO 13485 begleiten durften! Seit 2012 erarbeiteten wir gemeinsam mit dem engagierten Team vor Ort – unter der Leitung von Dr. Volker Pfahlert, Dr. Renate Kirchhöfer und Dr. Josef Loserth – eine Regulatory Strategy und halfen danach mit begleitender Beratung bei der Umsetzung. Wir gratulieren und freuen uns, Ihnen einen Einblick in diese Erfolgsgeschichte geben zu dürfen!

Wie alles begann

Im Juli 2012 begann die numares GmbH mit Sitz in Regensburg damit, ihre Geschäftstätigkeit von einem analytischen Dienstleister für Forschung, Diagnostik- und Pharmaindustrie zu erweitern und eigene In-vitro-Diagnostika zu entwickeln. numares nutzt dabei einen neuartigen Ansatz in der In-vitro Diagnostik: Es werden IVD-Tests basierend auf Stoffwechsel­signaturen mit Kernspin­resonanzspektroskopie und patentierten Auswerte­algorithmen entwickelt, die u.a. zur Früherkennung von Krankheiten dienen.

Neben dem Aufbau einer IVD-Produktentwicklung wurde parallel das Qualitätsmanagement-System mit bereits bestehender Zertifizierung als analytischer Dienstleister (ISO 9001:2008 und EN ISO 13485:2003) um den Bereich als IVD-Hersteller ergänzt. Die Erweiterung des Geschäftsfeldes und die damit verbundene Erweiterung des Qualitätsmanagement-Systems erfolgten unter Begleitung durch en.co.tec. Die erfolgreiche Zertifizierung nach EN ISO 13485:2012 mit dem erweiterten Scope konnte nach Auditierung durch die DEKRA im August 2013 abgeschlossen werden.

Technologie & Produkt

Die Kernspinresonanzspektroskopie (NMR) ermöglicht die simultane Quantifizierung von Stoffwechselprodukten in Humanproben z.B. im Serum oder Urin. Diese wertvollen Daten können zur Risikoabschätzung, Diagnose von Krankheiten, Therapieüberwachung und für ein tieferes Verständnis (patho-)physiologischer Prozesse genutzt werden. Das Unternehmen hat bereits einen unkomplizierten Bluttest entwickelt, der neben der gängigen Standard-Cholesterin-Analytik erstmals im Hochdurchsatz eine differenzierte Analyse von Lipoprotein-Subklassen erlaubt und damit eine bessere Risikovorhersage von kardiovaskulären Erkrankungen ermöglicht.

Wir gratulieren sehr herzlich zum erfolgreich bestandenen Audit und freuen uns über die weitere Zusammenarbeit!

DI Martin Schmid
Geschäftsführer en.co.tec

Lesen Sie hier, wie numares die Zusammenarbeit mit en.co.tec bewertet: https://www.encotec.at/referenzen/

Weitere Infos zu numares und zum neuen Produkt: http://www.numares.com